Wir freuen uns darauf hinweisen zu dürfen, dass der Verein Chioma Austrian Hospital seit 14. September 2023 ein spendenbegünstigter Verein gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c österr. Einkommenssteuergesetz ist. Das bedeutet, dass Spenden an unseren Verein von der Steuer abgesetzt werden können. Abhängig vom Grenzsteuersatz werden rund 30 – 40 Prozent des Spendenbetrages im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt wieder refundiert.
Spenden, die abgesetzt werden sollen, werden automatisch von unserem Verein an das Finanzamt gemeldet. Die Beträge fließen dann direkt in die Steuererklärung ein. Wir brauchen lediglich Vor- & Nachname, das Geburtsdatum und den Betrag des/der Spender:in an das Finanzamt melden.
Hier geht’s zum Spendenkonto: https://chioma-austrian-hospital.at/kontakt/
Sollten Sie an einer erweiterten Partnerschaft / Sponsoringmöglichkeit interessiert sein, melden Sie sich gerne direkt bei Anna Schnelzer, anna.schnelzer@kaffee-klub.at.